EINSATZ
BEREICHE

PSYCHISCHE  BELASTUNGEN

Unternehmen in Deutschland stehen seit Oktober 2013 gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §5, Absatz 3, Nr. 6) vor der Herausforderung, die psychischen Belastungen der Mitarbeitenden am Arbeitsplatz zu ermitteln (Psychische Gefährdungsbeurteilung).

Besteht Handlungsbedarf, sind Unternehmen zur Umsetzung bedarfsgerechter Maßnahmen gesetzlich verpflichtet. Und dies nicht ohne Grund: Der Grad psychischer Belastungen nimmt in der modernen Arbeitswelt zu – immer häufiger werden die Arbeitsbedingungen als ausschlaggebendes Kriterium für den Anstieg an Arbeitsunfähigkeitstagen benannt.

Nutzen Sie die FAVOX-Methode zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GBUpsych), um Ihre Mitarbeitenden in ihrer Gesundheit, Motivation und Leistungsfähigkeit zu unterstützen und langfristig an Ihr Unternehmen zu binden.